Das Gleichstellungsgesetz präzisieren!

Mensch stelle sich vor: Gemäss dem Gleichstellungsgesetz ist es ein Verstoss, eine Frau nicht anzustellen, weil sie eine Frau ist. Kein Verstoss ist allerdings, die Nichtanstellung einer Bewerberin mit der Begründung, sie sei lesbisch. Um dies zu korrigieren hat der Nationalrat mit 120 zu 55 Stimmen (bei zehn Enthaltungen) die Motion Nr. 23.3238 «Gleichstellungsgesetz präzisieren» angenommen. Jetzt muss noch der Ständerat über die Motion diskutieren – und annehmen.

Eigentlich hält das Gleichstellungsgesetz – kurz GIG – fest, dass Arbeitnehmer*innen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden dürfen. Nicht abschliessend erwähnt das GIG allerdings die Ungleichbehandlungen unter Berufung auf den Zivilstand, die familiäre Situation oder einer Schwangerschaft. Und in einem Grundsatzurteil kam das Bundesgericht 2019 zum Schluss, die Nichtanstellung einer Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verletze die Prinzipien des GIG nicht – da bei einer Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung keine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vorliege – zumindest so lange, als Frauen und Männer gleichermassen diskriminiert werden. Somit wäre es also gemäss der Auslegung des Bundesgerichts eben möglich, Bewerber*innen mit der Begründung nicht anzustellen, sie seien lesbisch oder schwul.

Mit der Annahme der Motion und mit der Präzisierung des GIG kann die Diskriminierung von LGBTIQ-Menschen am Arbeitsplatz verhindert werden. Gemäss den Resultaten einer Studie des LGBTIQ+ Panels haben 23,8 Prozent der befragten Personen, die einer sexuellen Minderheit angehören, in den letzten zwölf Monaten Diskriminierung erfahren. Viel ausgeprägter ist es bei den Befragten, die einer geschlechtlichen Minderheit angehören, d.h. bei trans oder intergeschlechtlichen Menschen. Dort haben 51 Prozent der Befragten im letzten Jahr Diskriminierung erlebt. Auch sind noch über 43 Prozent der befragten Personen, die einer sexuellen Minderheit angehören, am Arbeitsplatz nicht oder nur teilweise geoutet. Bei geschlechtlichen Minderheiten ist der Unterschied mit 50 Prozent noch grösser. Dabei ist es erwiesen, dass sich Diskriminierung sehr negativ auf die Arbeitssituation der Arbeitnehmenden auswirkt, wie der Vizepräsident und Leiter der politischen Kommission Network erklärt: «Geoutete queere Menschen haben gesundheitlich weniger Probleme, sind produktiver und engagieren sich mehr im beruflichen Alltag.»

Gemäss einer gemeinsamen Medienmitteilung von WyberNet und Network