Vorläufig noch kein Verbot von Konversionstherapien

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat zwei Standesinitiativen aus Luzern und Basel-Stadt mit der Forderung nach einem landesweiten Verbot von Konversionstherapien abgelehnt.

Allerdings bedeute dies nicht – wie die SDA aus dem Parlament vermeldet –, dass das Parlament kein Verbot von solchen Behandlungen zur Änderung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person will. Denn: Im Dezember 2022 beriet nationalrätliche Rechtskommission ein solches Verbot. Die Vorlage ist nun im Ständerat hängig – dessen Rechtskommission wiederum mit der Entscheidung zuwarten will, bis ein Bericht des Bundes zu diesem Thema vorliegt, den der Nationalrat im März 2022 mit einem Postulat forderte.

Sibel Arslan, die Sprecherin der vorberatenden Kommission des Nationalrats sagte im Rat, dass der vom Nationalrat beim Bundesrat bestellte Bericht im Sommer dieses Jahres vorliegen werde. Frühestens ab diesem Zeitpunkt wird sich dann das Parlament wieder mit einem Verbot von Konversionstherapien beschäftigen.

Ein Verbot von Konversionstherapien wurden in letzter Zeit von den Parlamenten der Kantone Zürich, Neuenburg, Waadt und Bern beschlossen.

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