Das Gleichstellungsgesetz präzisieren!
Gemäss dem Gleichstellungsgesetz ist es ein Verstoss, eine Frau nicht anzustellen, weil sie eine Frau ist. Kein Verstoss ist allerdings, die Nichtanstellung einer Bewerberin mit der Begründung, sie sei lesbisch. Um dies zu korrigieren hat der Nationalrat mit 120 zu 55 Stimmen (bei zehn Enthaltungen) die Motion Nr. 23.3238 «Gleichstellungsgesetz präzisieren» angenommen. weiterlesen…