«Der Gender-Ideologie ist die Unterscheidung in Mann und Frau offensichtlich ein Dorn im Auge.»
Die politische Diskussion über die Einführung einer «Dritten Option» oder die Abschaffung eines personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags ist «lauwarm» im Gange. Und soeben hat der Nationalrat «rückständig» entschieden.
Im Juni 2018 hat Beat Flach sein Postulat «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Rechtliche Anknüpfung an das Geschlecht abschaffen» (18.3690) eingereicht. Damit wollte der grünliberale Nationalrat vom Bundesrat prüfen lassen, wie der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag in der Schweiz rechtlich umgesetzt werden könnte.
In seiner Begründung schrieb Beat Flach, dass der generelle Verzicht eines personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag aus liberaler Sicht «ideal» wäre: «Sie würde nicht nur die Diskriminierung von intergeschlechtlichen Personen stoppen, vielmehr würde sie auch gesetzliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen verunmöglichen». Unsere Bundesverfassung halte unmissverständlich fest, dass «alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind». Dennoch gebe es nach wie vor viele Bestimmungen, die für Mann und Frau unterschiedliche Rechtsfolgen vorsehen, ohne dass dafür ein triftiger Grund bestehe. «Es ist an der Zeit, diese Bestimmungen zu identifizieren und zu beseitigen», schrieb Beat Flach in seiner Begründung weiter.
Das übergeordnete Ziel müsse die Schaffung einer liberalen und diskriminierungsfreien Gesellschaftsordnung sein. «Mit dieser Forderung wird nicht behauptet, dass es zwischen den Menschen keine Unterschiede gibt. Der entscheidende Punkt ist, dass man diesen Umständen auf andere, diskriminierende Weise Rechnung trägt, beispielsweise indem man danach unterscheidet, ob eine Person schwanger ist.»
Nachdem der Nationalrat die Diskussion über das Postulat im Oktober erstmal verschoben hat, wurde nun letzten Donnerstag diskutiert und entschieden.
Heftige Gegnerin des Postulats war Verena Herzog. In ihrem Votum bekräftige die SVP-Nationalrätin, dass «selbstverständlich» alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Dass dazu die rechtlichen Anknüpfungen an das Geschlecht abgeschafft werden sollen, sei allerdings nicht nachvollziehbar. Das Postulat reihe sich «in eine ganze Serie von Forderungen, Vorstössen und Ideen ein, die einzig auf die Auflösung und Gleichmacherei jeglicher natürlicher Geschlechtlichkeit und damit auf wenig Vielfalt abzielt».
Mit 99 Stimmen dagegen, 76 Stimmen dafür und einer Enthaltung wurde das Postulat schlussendlich abgelehnt.
Im September 2018 hat der Nationalrat bereits zwei ähnliche Postulate angenommen: Die Postulate «Arslan 17.4121» und «Ruiz 17.4185» verlangen die Einführung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister oder dass geprüft wird, ob im Personenstandsregister nicht ganz auf die Führung des Geschlechts verzichtet werden könnte.
Während der Debatte am Donnerstag sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter, dass der Bundesrat der Ansicht sei, dass die politische Diskussion in «diesen Fragen» noch nicht ausgereift sei. «Die Meinungsbildung ist sicherlich noch nicht vollständig erfolgt». Der Bundesrat sei aber bereit einen Bericht vorzulegen, da es noch Fragen gebe: «Was würde das in der Praxis bedeuten, wie viele Gesetze müssten geändert werden, und welche neuen Probleme könnten sich allenfalls stellen?».
Beat Flach letzten Donnerstag im Nationalrat: «Die Ungleichbehandlung der Geschlechter findet … bereits im Recht statt, indem in verschiedensten Gesetzen nach männlicher oder weiblicher Eigenschaft einer Person unterschieden wird».
Verena Herzog letzten Donnerstag im Nationalrat: «Aus all diesen Gründen bitte ich Sie sehr, dieses Postulat abzulehnen».