Nach der Differenzbereinigung steht fest: Das Parlament lehnt mit 107 zu 77 Stimmen einen wichtigen Teil der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm ab. Hassreden und Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität sollen nach wie vor nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Doch zumindest setzt er ein klares Zeichen gegen Homo- und Biphobie, indem das Kriterium «sexuelle Orientierung» in die Strafnorm aufgenommen werden soll.
Von Angesicht zu Angesicht, in direktem Kontakt mit einer trans Person etwas über deren Lebensrealität erfahren: Dies wurde heute von den LGBTI-Verbänden vor der Differenzbereinigung im Nationalrat – direkt auf dem Bundesplatz – ermöglicht. Bevor sie den Schutz von trans und inter Menschen diskutierten, sollten Parlamentarier*innen die Möglichkeit haben, einer «solchen Person» gegenüber zu sitzen und ein Gespräch mit ihr zu führen.
Doch es nützte nichts: Der Nationalrat knickte ein. Diskriminierung und Hassreden aufgrund der Geschlechtsidentität sollen auch künftig strafrechtlich nicht verfolgt werden können, beschloss das Parlament heute in der Differenzbereinigung. In den vergangenen Monaten hatten nicht nur die Rechtskommissionen beider Räte das Geschäft ursprünglich zur vollständigen Annahme empfohlen, sondern auch der Nationalrat zugestimmt. Letzte Woche dann die grosse Enttäuschung: Der Ständerat erachtete den Aspekt der Geschlechtsidentität als «zu schwammig für das Strafrecht» – und befürwortete nur den Schutz aufgrund sexueller Orientierung.
Die Erweiterung hätte einen besseren Schutz der gesamten LGBTI-Community vor Hassreden und Diskriminierungen, die die Menschenwürde angreifen, ermöglichen sollen. Entsprechend enttäuscht sind die Schweizer LGBTI-Dachverbände: «Es reicht nicht, lediglich Lesben, Bisexuelle und Schwule zu schützen», sagt Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung von TGNS.
Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität ist eine alltägliche Realität – auch hier und heute. Von Portugal über Frankreich bis Schottland und Bosnien nehmen deshalb immer mehr Staaten den Begriff der Geschlechtsidentität in ihr Strafrecht auf. Der Entscheid von Stände- und Nationalrat, nicht einmal die Menschenwürde von trans und inter Menschen gegen Hassreden und Diskriminierung zu verteidigen, ist ein Armutszeugnis für die Schweiz und schmerzt uns als übermässig marginalisierte Communities besonders.
Der Erweiterung um das Kriterium der sexuellen Orientierung stimmte der Nationalrat zu. Damit besteht keine Differenz mehr zum Ständerat und das Geschäft geht nun in die Schlussabstimmung.
Nationalrat und Ständerat haben nun also beschlossen, dass homosexuelle Menschen nicht mehr diskriminiert werden dürfen. Als cis Schwuler freut mich diese Entscheidung allerdings nur bedingt – werden doch trans und inter Menschen von diesem Diskriminierungsschutz weiterhin ausgeschlossen. Mit der heutigen Entscheidung zeigt sich einmal mehr deutlich, wie das Parlament in der Schweiz in LGBTI-Fragen um Jahre hinter anderen Ländern «nachkriecht». Im nächsten Jahr sind nationale Wahlen – und somit Zahltag!