Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK‑S) spricht sich klar gegen Konversionsmassnahmen aus und will Möglichkeiten prüfen, wie ein Verbot auf Bundesebene umgesetzt werden könnte. Allerdings wird die Kommission die Beratung erst weiterführen, wenn der Bundesrat einen Bericht über das Ausmass der sogenannten «Konversionstherapien» erstellt hat – wie in besten Amtsdeutsch in einer Medienmitteilung nachzulesen ist.
Stand der Dinge gemäss Medienmitteilung: Wie der Bundesrat lehnt auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates Konversionsmassnahmen, die zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung von Menschen zu verändern, klar ab. Bevor die Kommission aber aktiv wird, will sie sich vorerst einen besseren Überblick darüber verschaffen, ob und wie ein solches Verbot auf Bundesebene umgesetzt werden könnte. Sie hat deshalb einstimmig entschieden, die Beratung einer entsprechenden Motion («Konversionsmassnahmen an LGBTQ-Personen verbieten und unter Strafe stellen») zu verschieben, bis der Bericht in Erfüllung des Postulats «Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung» vorliegt.
Aufgrund von parlamentsrechtlichen Fristen musste die Kommission hingegen bereits einen Entscheid zu den zwei Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt («Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz») und Luzern («Verbot von Konversionstherapien») treffen. Um Doppelspurigkeiten in der Gesetzgebung zu vermeiden, beantragt sie ihrem Rat mit 7 zu 5 Stimmen, den beiden Initiativen keine Folge zu geben.
Gemäss einer Medienmitteilung