Was für eine reisserische Headline wählte da die «SonntagsZeitung». Wie wichtig die Diskussion rund um Geschlecht und inklusive Sprache aber ist, zeigten andere Tamedia-Blätter – wie etwa der Tages-Anzeiger – auf. So will der Bundesrat in der ersten Jahreshälfte des nächsten Jahres einen Bericht zur «allfälligen» Einführung eines dritten Geschlechts vorstellen. Und prüfen will er auch, ob künftig ganz auf die Eintragung eines Geschlechts verzichtet werden kann.
Beim bundesrätlichen Bericht soll auch ein Bericht der Nationalen Ethikkommission einfliessen. Und die Kommission empfiehlt: Die Schweiz soll eine dritte Eintragungsmöglichkeit einführen und mittelfristig gar den vollständigen Verzicht auf einen Geschlechtseintrag prüfen. Solche Überlegungen haben natürlich Auswirkungen auf die Formulierung bestimmter Gesetze, etwa auch im Abstammungsrecht, wo die Begriffe «Mutter» und «Vater» klar geschlechtlich definiert sind. Auch wenn es «gewisse Kreise» nicht wahrhaben wollen: Es ist längst Realität, dass auch Männer Kinder gebären … Die binäre Unterteilung wird der Vielfalt existierender Geschlechtsidentitäten längst nicht mehr gerecht – auch im Abstammungsgesetz.
«Noch sei», stellte Anielle Peterhans in ihrem Artikel in den Tamedia-Zeitungen fest, das Schweizer Recht aber auf der binären Unterscheidung der Geschlechter aufgebaut: «Das amtliche Geschlecht bestimmt, wer militärdienstpflichtig ist, wer eine Witwenrente oder eine bescheidenere Witwerrente bekommt und wer früher oder später in Pension geht.»