Eingereicht wurde die Motion am 23. Oktober 2019. Gestern nun hat diese gemäss einer Meldung im St. Galler Tagblatt eine längere Debatte ausgelöst. Am Schluss war das Resultat mit 53 gegen 61 Stimmen knapp: Der Grosse Rat vom Kanton Thurgau erklärt die Motion als «nicht erheblich».
Die Gesellschaft müsse in ihrem eigenen Interesse wissen, ob Aggressionen gegenüber LGBTIQ-Personen zunehmen, begründete Reto Ammann (GLP) seine Motion. Gegen die Motion votierte u.a. Mathias Diezi (EVP), der davor warnte, «diese Personen zu exklusiv zu behandeln». Und Judith Ricklin (SVP) gab zu bedenken, dass aufgrund eines Delikts «nicht einfach ein Motiv abgeleitet werden könne».
«Irgendwie muss es doch selbstverständlich sein, dass man Hintergründe oder Motive zu erfassen versucht, um festzustellen, ‹ob sich die Gefährdungslage verändert›. Die Polizei prüft hoffentlich bei Verdacht automatisch, ob eine Tat einen rechtsextremen oder linksautonomen Zusammenhang hat, ob Antisemitismus oder ein islamistischer Hintergrund vorliegen könnte. Weshalb kann man dann nicht auch auf ‹hate crime› überprüfen?» Grossrat Reto Ammann
Bereits im November letzten Jahres beantragte der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Motion als «nicht erheblich» zu erklären. In der Begründung ist zu lesen, dass es dem Regierungsrat zwar wichtig sei, «Minderheiten zu schützen und die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung zu fördern». Doch eine kantonale Erhebung von statistischen Daten auf Stufe Polizei bezüglich LGBTIQ+ ‑motivierten Taten erachtet er aber «als wenig zielführend und problematisch». Im Übrigen würde zudem die Erfassung des Tatmotivs «aufgrund der sexuellen Orientierung» an der «häufigen Straflosigkeit mangels Anzeige solcher Aggressionen sowie an der psychischen Belastung solcher Opfer nichts ändern».