Das Pingpong zwischen Nationalrat und Ständerat geht weiter. Einig sind sich die beiden Räte, dass Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Äusserst umstritten ist jedoch, ob Minderjährige dazu eine Zustimmung brauchen.
Zuvor hatte der Nationalrat den Artikel aus dem Gesetzesentwurf gestrichen, der verlangte, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, wenn die betroffene Person minderjährig ist oder einen Beistand hat. Diese Lösung des Nationalrats ist für den Ständerat jedoch nicht akzeptabel und hält darum daran fest, dass die Zustimmung der Eltern für alle unter 16 zwingend bleibt.
«Zum Heulen», bezeichnet TGNS auf Facebook diese Entscheidung. Das Festhalten dieser Zustimmung bei Minderjährigen betrifft gerade diejenigen Jugendlichen, deren Eltern sie nicht unterstützen – die also ohnehin schon unter einem innerfamiliären Konflikt leiden. Diese Jugendlichen will der Ständerat vor ein grausames Dilemma stellen: Entweder rufen sie gegen ihre eigenen Eltern die KESB oder das Gericht an – oder sie haben bis 16 einen falschen Geschlechtseintrag.
Der Bundesrat selber hatte ursprünglich vorgesehen, dass für Minderjährige und Personen mit einem Beistand eine Zustimmung verlangt wird. Kinder und Jugendliche seien bei Geschlechterfragen sehr verletzlich und deshalb seien sie auch schützenswert, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Sie rief denn auch dazu auf, bei dieser Lösung von 16 Jahren festzuhalten. Dem folgte der Ständerat schliesslich mit 26 zu 8 Stimmen – ausgerechnet am Tag der Menschenrechte … Das Geschäft geht nun wieder zurück an den Nationalrat.