Erfreut vermeldet TGNS auf Facebook: «Der Nationalrat bleibt bei uns: Wer urteilsfähig ist, soll selbst über die Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden».
Das Ziel ist klar: Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch anpassen lassen können. Bis vor wenigen Jahren war die Änderung des Geschlechtseintrages erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsanpassung möglich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, müssen trans Menschen weiterhin grosse Hürden überwinden.
Umstritten bleibt bei der Debatte im Parlament aber, ob Minderjährige Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister ohne Zustimmung ihrer Eltern anpassen können und dürfen. So geht zurzeit die Vorlage vom Nationalrat in den Ständerat und wieder in den Nationalrat und wieder in den Ständerat – bis unser Parlament sich einig ist.
Am Montag war der Nationalrat wieder dran. Und die Mehrheit wollte dabei festhalten, dass Minderjährige den Antrag auf Änderung von Geschlecht und Vorname ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ändern dürfen. Der Rat entschied dies mit 93 zu 81 Stimmen bei elf Enthaltungen.
«Menschenrechte hat man ungeachtet seines Alters», sagte Nationalrätin Tamara Funiciello während der Debatte.
Die unterlegene Minderheit wollte dem Kompromissvorschlag des Ständerates folgen. Demnach sollten Minderjährige die Änderungen selbst beantragen können, wenn sie älter als 16 Jahre sind.
Nun geht die Vorlage zurück in den Ständerat. Der wird bereits am Donnerstag wieder darüber abstimmen.