Der nächste Donnerstag ist für uns queeren Menschen ein wichtiger Tag. So wird der Nationalrat über die «Ehe für alle» und der Ständerat über die ZGB-Revision «Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister» entscheiden.
Die Revision des ZGB bei der Änderung des Geschlechts im Personenregister wurde in der Vernehmlassung von vielen begrüsst, in einem zentralen Punkt aber von den Betroffenen sowie Fachorganisationen des Kindesschutzes und der Psychologie/Medizin heftig kritisiert. Denn der Vorschlag des Bundesrates enthält einen schweren Rückschritt gegenüber dem heutigen Recht und der heutigen Gerichtspraxis: Neu sollen urteilsfähige Minderjährige und umfassend Verbeiständete für diese Änderungen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung benötigen. Eine Zustimmung, die sie heute nicht brauchen und wofür es aufgrund der Praxis keinen Grund gibt.
Diese Änderung widerspräche dem Selbstbestimmungsrecht, dem Kindes- und Persönlichkeitsschutz und gefährdete das Wohl insbesondere urteilsfähiger Minderjähriger. Damit setzte das vorgeschlagene Zustimmungserfordernis auch ein grundlegend falsches Signal gegen die selbstbestimmte Ausübung höchstpersönlicher Rechte durch alle urteilsfähigen Minderjährigen und höhlt dieses Recht aus.
Urteilsfähige Minderjährige, die keine Zustimmung für die Änderung erhalten, könnten künftig ihren Geschlechtseintrag nicht mehr ändern und würden bis zum 18. Altersjahr konstant durch unpassende Dokumente geoutet (z.B. bei der Lehrstellensuche, was den Einstieg ins Berufsleben massiv erschwert). Oder sie müssten gegen die eigenen Eltern die KESB oder gar das Gericht anrufen. Dies heizt innerfamiliäre Konflikte zusätzlich an und erhöht das Risiko von Mobbing und Suizid. Ist unklar, ob eine minderjährige Person urteilsfähig ist oder nicht, wird dies von Fachpersonen aus dem psychologischen Bereich beurteilt.
Für trans Menschen und intergeschlechtliche Menschen, die keiner solchen Zustimmung bedürfen oder die diese erhalten, bringt die Revision aber auch eine Verbesserung: Sie können künftig ihren Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung vor dem Zivilstandsamt ändern. Denn heute erfolgen die Änderungen in langen, komplizierten, teuren, belastenden und uneinheitlichen Gerichtsverfahren.
Gemäss einer Medienmitteilung