Für mich ist klar: Ich will keine Sonderrechte! Ich will gleiche Rechte! Deshalb setzte ich mich auch für die «Ehe für alle» ein. Und ich will mich auch wehren können, wenn beispielsweise ein Bischof mehr oder weniger direkt die Todesstrafe für Menschen «wie mich» verlangt.
Im Juli 2015 zitierte Vitus Huonder – damals Bischof von Chur – während eines Kongresses in Deutschland aus der Bibel den altbekannten «Gräuel»-Spruch. Die Bibel lege hier die «göttliche Ordnung» dar – und würde «genügen, um die Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben», kommentierte Huonder den Bibelspruch.
Pink Cross reichte daraufhin gegen Vitus Huonder Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden ein. Zwei Monate später stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein, da dem Beschuldigten «kein Vorsatz» nachgewiesen werden konnte.
Das Referendum
Eigentlich wollte das Parlament im Dezember letzten Jahres mit klarer Mehrheit die parlamentarische Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» umsetzen und die Rassismus-Strafnorm mit dem Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitern. Doch es kam anders … Die EDU ergriff zusammen mit der JSVP das Referendum – und wir werden am 9. Februar an der Urne abstimmen (müssen).
Die Nein-Sager
Nun ist im «Display» – im Schweizer Lifestyle-Magazin für Gays und Friends – ein Inserat abgedruckt, das stutzig macht. Da sucht ein Komitee Unterstützung, um einerseits gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm zu kämpfen und andererseits «linken Gesinnungsterror» zu stoppen. «Huch, was sind das für welche ***», denke ich, klicke auf die angegebene Website – und staune über die unzähligen Regenbogenfahnen – dieses Komitee gehört offenbar zur «Familie». Die Meinungsfreiheit dürfe nur eingeschränkt werden, «wenn sie Personen schädige», steht da. Zudem dürfe verbale Gewalt nur in «extremen Fällen» strafbar sein. Mit der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm werde ein neuer «Gummiparagraph» geschaffen, mit welchem «linke Aktivisten politische Gegner mundtot machen können». Angenommen wurde die Erweiterung im Parlament im letzten Dezember übrigens von einer breiten Allianz von politisierenden Menschen aus den Parteien FDP, BDP, GLP, CVP, EVP, SP und Grünen – also von rechts bis links.
Das Komitee stehe, so lese ich ebenfalls auf deren Webseite, «für eine komplette juristische Gleichberechtigung von LGBTI» – insbesondere auch für die Abschaffung des Eheverbotes und des Adoptionsverbotes. Doch zur faktischen Gleichberechtigung gehöre auch ein gesellschaftlicher Wandel, der auf «gutem Wege» sei, aber Zeit brauche und sich nicht mit «Polizeiknüppel vorantreiben» lasse.
Was ich da lese macht mich traurig – traurig vor allem deshalb, dass sich nicht die ganze queere Familie gemeinsam für unsere Rechte einsetzt. Was da wohl das Motiv ist? Ich gucke mir auf der Webseite die Mitglieder dieses Komitees an und entdecke gerade nur zwei mir bekannte Namen.
Bereits gestern hat die «Luzerner Zeitung» berichtet und zitiert den einen Co-Präsidenten des Nein-Komitees: «Wir wollen nicht als schwache, bemitleidenswerte Minderheit abgestempelt werden». Mit solch einer Strafnorm signalisiere der Staat, dass Homosexualität eben doch nichts Normales sei. Wird aber eine Gesellschaft nicht dadurch ausgezeichnet, wie sie mit Minderheiten umgeht? Und ist die Gesetzgebung nicht schlussendlich das Spiegelbild des gesellschaftlichen Willens?
Argument für ein klares JA
Heute wurde bekannt, dass in Lenzburg die Kinder eines Männerpaares aus einer Spielgruppe ausgeschlossen wurden. Die Leiterin der Spielgruppe begründete dies damit, dass zwei Väter «weder normal noch natürlich» seien. Damit werden nicht nur die beiden Väter diskriminiert, sondern in erster Linie ihre beiden Kinder. Ihnen bleibt verwehrt, was allen anderen Kindern offensteht: der Besuch der Spielgruppe. Momentan gibt es gegen eine solche unverschämte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung keine rechtlichen Möglichkeiten – und grad deshalb ist ein deutliches JA am 9. Januar so wichtig.
Nicht aber für das Nein-Komitee, da die Gewerbefreiheit nicht eingeschränkt werden darf. Als Beispiel ist auf deren Webseite das oft zitierte Beispiel des religiösen Bäckers zu lesen: «Wenn ein religiöser Bäcker einem lesbischen Paar keine Hochzeitstorte backen möchte, ist dies sein gutes Recht». Rechtfertigt dieses Argument die Diskriminierung von zwei Vätern und deren Kinder durch die Leiterin einer Spielgruppe?
Stellungnahme der «Display»-Redaktion
In der Zwischenzeit hat die «Display»-Redaktion auf Facebook zum Inserat Stellung bezogen: «Die Nein-Parole entspricht in keiner Art und Weise der Ansicht der Redaktion».
Ich finde: Das Zusammenspiel vom Verkauf von Inseraten und der journalistischen Arbeit von Redaktionen kann zu Problemen führen. Gerade Inserenten könnten auf die Versuchung kommen, journalistische Arbeit zu beeinflussen – immerhin leben in der Regel Redaktionen (auch) vom Erlös aus den Inseraten.
Deshalb: Gut distanziert sich die «Display»-Redaktion vom Inserat und setzt sich redaktionell weiterhin für ein Ja für unseren Schutz ein.