Meine Rede zum Nationalfeiertag

Liebe Menschen

Ich kann mich noch gut an die 1. August-Feiern erinnern, die ich als Kind im Berner Weissenbühl erlebt habe. Mit Stolz trug ich während dem Umzug den papierenen Lampion durch das Quartier. Und ich fühlte mich grossartig, wenn ich der 1. August-Rede lauschte – obschon ich eigentlich kein Wort verstand. Aber ich wusste, dieser Mann da vorn am Rednerpult erzählt was ganz Wichtiges. Klammerbemerkung: Es waren damals tatsächlich immer Männer – in meiner Erinnerung wenigstens.

Ein paar Jahr später galt ich als erwachsen, meinte zu verstehen. Und ich hatte mein Coming-out als Schwuler und marschierte wieder mit: «Out and proud» an meiner ersten Pride in Zürich. Damals erwachte auch mein Aktivismus für die queere Community.

Meine Welt habe ich auch schon als eine gläserne Käseglocke beschrieben. Ich sitze darunter und fühle mich in meiner Bubble – in der queeren Community – wohl. Und eigentlich habe ich wenig Lust, durch das Glas der Käseglocke rauszuschauen.

Für diese Rede zum Nationalfeiertag habe ich mir zwei Ziele gesetzt. Erstens: Diese Rede soll positiv rüberkommen. Zweitens: Ich will wieder mal aus meiner gläsernen Käseglocke rausschauen …

Der Bundesbrief – datiert auf Anfang August 1291 – gilt als die Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. «Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde», steht da als zweiter Satz (im ersten Satz wird ein Gott erwähnt). Mit «Friedensordnungen» ist sicher eine Gesetzgebung gemeint, denke ich. «Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtsspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen», steht auch noch im Bundesbrief.

Den andern zu schützen!

Ein paar Jahrhunderte später – 1848 – wurde mit einer Verfassung die Schweiz zum Bundesstaat geeinigt. Und in dieser Bundesverfassung steht drin, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Und diese Kernaussage wird sogar noch konkretisiert: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung».

Niemand darf diskriminiert werden!

Diese Rede zum 1. August soll positiv sein – habe ich mir ja vorgenommen. Deshalb rufe ich euch zu: «Leben wir nicht in einem wunderbaren Land?».

Ich bin schwul. Und mein Heimatland sorgt sich um mich. Schon bald werde ich meinen Partner heiraten dürfen. Das Parlament ist im Moment dran, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

  • Ende 2013 reicht Kathrin Bertschy im Namen der Grünliberalen Fraktion die Parlamentarische Initiative «Ehe für alle» ein.
  • Im Mai 2017 teilt die Rechtskommission des Nationalrates mit, dass sie «nun die Arbeiten für die Umsetzung der Initiative aufgenommen» habe.
  • Im Juli 2018 informiert die Kommission darüber, die Gesetzesrevision für die Öffnung des Rechtsinstituts Ehe nicht in einer einmaligen Revision, sondern in zwei (oder mehr) Etappen anzugehen. Die Verwaltung ist beauftragt, bis Februar 2019 zuhanden der Kommission eine «Kernvorlage» für die Öffnung der Ehe auszuarbeiten.
  • Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickt im März dieses Jahres einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Das Verfahren dauert drei Monate.
  • Stand Juni 2019: «Die Behandlungsfrist des Geschäftes wird verlängert» – und zwar um zwei Jahre bis in den Sommer 2021. Und Barbara Stucki, Berner Grossrätin und Mitstreiterin in der Politgruppe von hab queer bern, schreibt als Kommentar auf Facebook verärgert. «Himmel nochmal! Ich würde gerne heiraten, bevor ich am Rollator gehe!!».

An dieser Stelle wird es für mich langsam schwierig, positiv zu bleiben. Die Umsetzung der Öffnung der Zivilehe für alle geht nicht nur langsam. Es droht auch eine «Ehe light», wurde doch zwei Versionen in die Vernehmlassung geschickt. Liebe politisierende Menschen im Bundeshaus: Eine tatsächliche Gleichstellung wird nur erreicht, wenn gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe mit sämtlichen Rechten und Pflichten eingehen können, und zwar genau so, wie sie auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen steht. Hierfür bedarf es der Umsetzung inklusive der vorgeschlagenen Variante mit dem Zugang zur Samenspende.

Als Bürger dieses Landes akzeptiere ich es nicht mehr, diskriminiert zu werden!

Als Wendepunkt im Kampf um Gleichbehandlung und Anerkennung gilt heute der gewalttätige Stonewall-Aufstand vor 50 Jahren in New York. Heute führen wir unseren Kampf selbstverständlich gewaltfrei. Doch: Jeder Aufstand beginnt mit deiner Stimme! Und unsere friedliche Stimme können wir in unserem Land im Oktober erheben und die Vertreter*innen unseres Parlaments wählen. Ich bin vielleicht tatsächlich «blauäugig». Aber wenigstens am 1. August will ich an die positiven Werte unseres Vater- und Mutterlandes glauben. Mit rosa Wattebäuschchen werfe ich erst ab dem 2. August wieder …

Ich wünsche einen queeren Nationalfeiertag!