Mit einer Medienmitteilung reagiert InterAction auf die enttäuschende Antwort der Schweiz auf die Fragen des UNO-Fachausschusses im Zusammenhang mit dem vierten periodischen Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Zwar ist Bundesrat der Ansicht, dass die derzeitige Praxis die Rechte von intergeschlechtlichen Personen achte: «Vorzeitige oder unnötige Eingriffe verstossen gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es sei so weit wie möglich abzuwarten, bis das Kind alt genug ist, entscheiden zu können, weil die vorgesehene Behandlung irreversible Folgen hat».
Die genauere Betrachtung von Tabellen im Bericht des Bundesrates zur Anzahl Patient*innen in Schweizer Spitäler zwischen 2010 und 2017 werfe allerdings diverse Bemerkungen und Fragen auf. InterAction schreibt in der Medienmitteilung: «In keiner Tabelle ist angegeben, für welche Behandlung die Personen hospitalisiert wurden». Dies sei insbesondere für Menschen mit «angeborenen adrenogenitale Störungen in Verbindung mit einem Enzymmangel» von grosser Bedeutung. Die Vereinigung von intergeschlechtlichen Menschen: «In der Tat benötigen einige dieser Personen aufgrund eines Salzverlustsyndroms eine bestimmte medikamentöse Therapie. Aber einen chirurgischen Eingriff ist nicht notwendig und ist kosmetischer Natur».
Wie ist es aber also zu erklären, dass zwischen 2010 und 2017 in der Schweiz 141 Säuglinge im Alter von 0 bis 2 Jahren und 103 Kinder im Alter von 3 bis 16 Jahren – alle mit einer Variation der Geschlechtsentwicklung – stationär hospitalisiert wurden?
Audrey Aegerter, Präsidentin von InterAction: «Fehlende Transparenz zu Zahlen und Art der Behandlungen ist für eine Vereinigung wie die unsere äusserst frustrierend». Der Bundesrat scheine das Ausmass der Menschenrechtsverletzungen, unter denen Menschen mit einer Variation der Geschlechtsentwicklung zu leiden haben, nicht zu verstehen. Und Mirjam Werlen, Juristin und Mitglied von InterAction, ergänzt: «Auch wenn die Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission nicht zwingend zu verstehen sind, dürfen sie nicht ignoriert werden, wenn die Schweiz in Bezug auf die Grundrechte des Kindes glaubwürdig sein will». Für intergeschlechtliche Kinder seien die Empfehlungen ein absolutes Minimum.
Fazit: Weder die Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission noch der Gremien der UNO oder des Europarates würden in der Schweiz erfüllt.