Auf der Website des Parlaments steht seit heute beim Geschäft «Ehe für alle» schlicht aber für uns ergreifend: «Die Behandlungsfrist des Geschäftes wird verlängert» – und zwar um zwei Jahre bis in den Sommer 2021.
Und ebenfalls heute hat das Parlament entschieden: Die Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe wird aufgehoben. Eine Wiederholung der Abstimmung könne unterbleiben, wenn das Initiativkomitee die Volksinitiative zurückziehe. Für ungültig erklärt hat die Abstimmung im Mai das Bundesgericht – weil der Bundesrat den Stimmberechtigten falsche Informationen geliefert hatte. Damit droht tatsächlich, dass die Stimmberechtigten nochmals an der Urne über die unglückliche Ehe-Definition in der Bundesverfassung als eine Verbindung zwischen Mann und Frau abstimmen müssen. Allerdings ist in der Zwischenzeit sogar in der CVP die altertümliche Ehe-Definition stark umstritten; ein Teil der Partei unterstützt sogar die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.
Unsere Beziehung zum Parlament bleibt somit: «Es ist kompliziert!».