Die christlich-konservative Partei EDU hat gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm mit dem Kriterium «sexuelle Orientierung» das Referendum ergriffen. Das freie Wort und die Meinungsfreiheit sei in Gefahr. Und im Moment wiederholen mehrere öffentlich-rechtliche Sendeanstalten in Deutschland die amerikanische Fernsehserie «Holocaust», die vor genau 40 Jahren in Deutschland eine Schockwelle auslöste.
Neonazis versuchten noch – vergeblich – durch Sprenganschläge auf Sendemasten die Ausstrahlung zu verhindern. Und weitere Unverbesserliche meldeten sich in den Diskussionsrunden und mit Zuschriften zu Wort. Doch die meisten Reaktionen waren erschüttert. In Briefen bestätigten ehemalige Frontsoldaten das Gezeigte: Das Unglaubliche habe sich genau so zugetragen. Kinder befragten ihre Eltern und Grosseltern über ihre damaligen Rollen – dabei wurden viele Illusionen zerstört.
Noch vor der Ausstrahlung vor 40 Jahren war in (West-)Deutschland eine Mehrheit für eine Verjährungsfrist für Völkermord. Danach sah das anders aus: Im Juli 1979, fünf Monate nach der Erstausstrahlung von «Holocaust» beschloss der Bundestag die Verjährungsfrist aufzuheben.
In der Schweiz schützt heute das Strafgesetz Menschen vor rassistischer Diskriminierung in der Öffentlichkeit aufgrund der Rasse, Ethnie, Religion – und nach einer Gesetzesweiterung auch aufgrund der sexuellen Orientierung. Doch gegen diese Erweiterung hat die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) das Referendum ergriffen. Was mit dem Schutz bedürftiger Minderheiten begründet werde, sei letztlich ein «ideologisch geprägter Angriff auf das freie Wort und die Meinungsvielfalt».
In einem Interview mit swissinfo.ch sagte der EDU-Vertreter Marc Früh vor ein paar Tagen wortwörtlich: «Seine sexuelle Orientierung zu wählen heisst, für diese Wahl verantwortlich zu sein. Gleich wie ich als Christ dafür verantwortlich bin, Christ zu sein.» Ich kenne weder hetero- noch homosexuelle Menschen, die sich ihre sexuelle Orientierung bewusst ausgesucht haben. Homosexualität ist keine Modeerscheinung – auch wenn der Papst etwas anderes behauptet. Ich kenne aber viele Menschen, die bewusst aus den Kirchen ausgetreten sind.
Schläft einer mit einem Mann …
Juli 2015: Während eines Kongresses des Forums Deutscher Katholiken im deutschen Fulda zitierte Bischof Huonder aus der Bibel: «Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen; beide werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen.» Und der Bischof ergänzte, dass hier die Bibel die «göttliche Ordnung» darstelle. Die zitierte Stelle würde «genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben». Für sein Referat erhielt der Gottesmann von den rund 1000 Teilnehmenden des Kongresses grossen Applaus.
Nach der doch mehr oder weniger offenen Forderung der Todesstrafe für Homosexuelle wurden gegen den Bischof bei der Staatsanwalt Graubünden drei Anzeigen wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt eingereicht. Die Behörden stellten das Ermittlungsverfahren ein – die Aussage weise «für die Tatbestanderfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit» nicht auf.
Gerne zitiere ich nochmals aus dem aktuellen Interview von swissinfo.org mit Marc Früh von der EDU: «Die antirassistische Norm wurde geschaffen, weil es Exzesse gab, die zum Völkermord an Juden führten. Ich denke, das ist etwas anders als das Thema sexuelle Orientierung.» Dabei ist sich Marc Früh sicher, dass seine Partei nicht homophob sei.
Rosa Winkel
Die Zahl der Männer, welche wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden, stieg in Deutschland nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten rapide an. Häufig wurden sie nach Verbüssung der gegen sie verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, in Konzentrationslager verschleppt. Im «Dritten Reich» wurden über 100’000 Männer mit «Rosa Listen» polizeilich erfasst. Gemäss Schätzungen dürften etwa 10’000 homosexuelle Männer in den Konzentrationslagern inhaftiert worden sein und wurden mit dem «Rosa Winkel» gekennzeichnet. Die Mehrheit überlebte diese Qualen nicht.
August 2018: Florian Signer schreibt auf der Website der Partei National Orientierter Schweizer PNOS, dass sich «die Homosexuellen für ihre Heilung» einsetzen müssten. «Sie hätten sich der Wissenschaft zur Verfügung stellen können, die erforscht hätte, ob Homosexualität körperlicher Natur oder geistiger Natur ist», stattdessen forderten Homosexuelle jedoch «ihre Rechte» ein. Homosexualität sei zu «einer Pseudoreligion entartet», die sich ungehindert verbreiten könne.
Zusammen mit rund 200 Personen hat Pink Cross bei der Staatsanwalt Appenzell-Innerhoden gegen den ehrverletzenden, diffamierenden und beleidigenden Artikel Strafklage eingereicht. Das Verfahren ist zurzeit noch hängig.
Marc Früh von der EDU im Interview mit swissinfo.org: «Ich habe nie bemerkt, dass diese Menschen besonders verachtet werden. Ich habe Verachtung auf allen Ebenen gesehen. Es besteht keine Notwendigkeit, dass eine Personengruppe super geschützt wird.»
Warum ich mir einen Zusammenhang zwischen dem Terror der Nationalsozialisten und der aktuellen Diskussion rund um die Rassismus-Strafnorm erlaube
Wir wissen nicht erst seit der Ausstrahlung der Fernsehserie «Holocaust»: Die bekanntesten Opfergruppen des Nazi‐Terrors waren Juden und aus politischen oder religiösen Gründen Verfolgte. Dabei ist auch klar, dass homosexuelle Opfer, die schon in der KZ‐Lagerhierarchie die Untersten waren, nach der Befreiung der Konzentrationslager übergangen würden. Die Verfolgung von Homosexuellen wurde in Deutschland auch nach Kriegsende fortgesetzt. In der Bundesrepublik wurde bis 1969 die nationalsozialistische Fassung der Paragrafen 175, 175a weiter angewandt und Männer wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Sie kamen ins Gefängnis, sie verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört.
Über Jahrzehnte haben in Deutschland LGBT‐Organisationen für die Rehabilitierung und Entschädigung der wegen ihrer Homosexualität verurteilen Menschen gekämpft. Erst im Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das «Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuchs verurteilten schwulen Männer» beschlossen. Endlich wurden alle nach 1945 und bis zur Abschaffung des «Schwulenparagrafen» im Jahr 1994 ergangenen Verurteilungen aufgehoben.