In ein paar Stunden ist das Jahr 2018 Geschichte und wir starten in ein neues Jahr. Und sicher nicht nur ich finde: 2019 sollte endlich auch in der Schweiz die Zivilehe für uns gleichgeschlechtlichen Paar geöffnet werden.
Ein Grund, dass die Ehe endlich «für alle» geöffnet wird, ist unsere Bundesverfassung, die das Recht auf Ehe garantiert. Ein weiterer Grund funktioniert über das Portemonnaie: Wie wir – dank der deutschen AfD – nun wissen:
«Ehe für alle» bringt Wirtschaftswachstum!
Mit einer Anfrage im Deutschen Bundestag wollte die AfD in Erfahrung bringen «welche Erkenntnisse die Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen der Rechtssituation sexueller Minderheiten und der wirtschaftlichen Entwicklung» habe. Die Antwort ist verblüffend und – wie es Sven Lehmann, Abgeordneter der Grünen, auf den Punkt bringt – ein Schuss «ins rechte Knie» der populistischen AfD: «Die wirtschaftlichen Kosten der Diskriminierung von LGBTI und der Zusammenhang zwischen ihrer rechtlichen Situation und der wirtschaftlichen Entwicklung sind mittlerweile gut belegt».
So kam eine Studie von 2014 zum Schluss, dass sich Gewalt und Diskriminierung von LGBTI sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt. Die Studie stellte auch eine positive Wechselbeziehung zwischen dem Bruttoinlandsprodukt und den Rechten von LGBTI fest. Eine Studie von 2018 bestätigte diese Erkenntnis auf der Grundlage von Daten aus 120 Ländern und unterstrich insbesondere den positiven Zusammenhang des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf und der rechtlichen Gleichstellung von LGBTI. Und noch eine eindrückliche Zahl: Eine Studie der Weltbank von 2014 kam zum Ergebnis, dass die Kosten der Homophobie in Indien im Jahr 2012 bei mehreren Milliarden US-Dollar lagen.
Es ist also auch aus finanziellen Gründen höchste Zeit, dass wir Schwulen und Lesben auch bei der Ehe nicht mehr diskriminiert werden. Wir wollen gleiche Rechte und nicht Sonderrechte … mit einer «Ehe light» geben wir uns nicht mehr zufrieden.
Eingetragene Partnerschaft
Am 5. Juni 2005 haben die Stimmberechtigten der Schweiz das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare mit 58 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Gesetz ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Seit diesem Datum können schwule und lesbische Paare ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen. Der Personenstand lautet «in eingetragener Partnerschaft».
Die eingetragene Partnerschaft kann als «Ehe light» bezeichnet werden. Eingetragene Partner*innen haben in vielen Belangen die gleichen Rechten und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare. So zum Beispiel im Steuerrecht, im Erbrecht, bei den Sozialversicherungen, bei der (finanziellen) Beistandspflicht, im Namensrecht und bei der gegenseitigen Vertretung. Grössere Unterschiede bestehen beim Zugang zur Adoption und Fortpflanzungsmedizin, dem Vermögensrecht (wem gehört welches Vermögen) und der Einbürgerung ausländischer Partner*innen.
Nachtrag: Auch Österreich öffnet die Ehe
Und pünktlich zum neuen Jahr hat auch Österreich die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Anfang Dezember 2017 hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof geurteilt, dass das Verbot der Ehe für Lesben und Schwule diskriminierend sei und aufgehoben werden müsse. Die rechte Regierung aus ÖVP und FPÖ hatte die Gleichbehandlung allerdings stets abgelehnt und erst im Oktober erklärt, das Urteil des höchsten Gerichts des Landes zu akzeptieren.