Die binäre Geschlechtsdefinition «Mann/Frau» ist heute nicht mehr zeitgemäss. Die Basler Nationalrätin Sibel Arslan hat deshalb am 13. Dezember 2017 ein entsprechendes Postulat eingereicht.
Wird das Postulat umgesetzt, wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, was die Folgen wären, wenn im Personenstandsregister die Möglichkeit eröffnet würde, Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystem («Frau» oder «Mann») einordnen lassen, mit einem dritten Geschlecht einzutragen oder wenn das Personenstandsrecht generell nicht mehr auf das Geschlecht abstellen würde.
Unterschrieben haben den Vorstoss 25 Parlamentarier*innen aus allen Parteien (ausser der SVP) – aus dem Kanton Bern Kathrin Bertschy (GLP), Christine Häsler (Grüne), Christa Markwalder (FDP), Regula Rytz (Grüne), Marianne Streiff-Feller (EVP).
In anderen Ländern bereits «gang und gäbe»
Im Oktober 2017 verpflichtete das deutsche Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis Ende 2018 einen weiteren Geschlechtseintrag neben «männlich» und «weiblich» im Geburtenregister zu ermöglichen oder allgemein auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Auch andere Staaten (etwa Argentinien, Australien, Dänemark, Indien, Kanada, Kolumbien, Malta, Nepal, Neuseeland, Pakistan) anerkennen ein unbestimmtes Geschlecht.
Im Personenstandsregister der Schweiz ist es dagegen nicht möglich, ein solches drittes Geschlecht eintragen zu lassen oder auf einen Geschlechtseintrag ganz zu verzichten – da, wie Sibel Arslan in der Begründung zu ihrem Postulat schreib, «die schweizerische Rechtsordnung von der binären Betrachtungsweise der Geschlechter geprägt ist». Angesichts der erwähnten internationalen Entwicklungen sollte der Schweizer Gesetzgeber darüber nachdenken, ob dieses Konzept nicht zu eng ist und welche Normen angepasst werden müssten.
Bereits nachgedacht hat der Bundesrat: Der Bundesrat beantragt am 14. Februar die Annahme des Postulates. Und als nächstes werden Nationalrat und Ständerat über den Vorstoss debattieren.