Die Bundesrats-WG am Küchentisch: Auch eine Art Lebensform …
Noch vor zwei Jahren erklärte der Bundesrat «Zustimmung» zur Initiative «Für Ehe und Familie» der CVP. Letzte Dienstag folgte dann die Meldung, dass der Bundesrat die «Ehe-Definition» der Initiative doch ablehnt. Eine überraschende Kehrtwendung?
Nein, keine Überraschung. Gemäss dem «Bundesgesetz über die politischen Rechte» darf der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung vertreten. In Artikel 10 steht nämlich:
Er (der Bundesrat) vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung.
Trotzdem werden wir Schweizerinnen und Schweizer am 28. Februar 2016 an der Urne – zusammen u.a. mit der «Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer» – über die CVP-Initiative abstimmen müssen.