Endlich ein Diskriminierungsschutz?

Die Rechtskommission des Nationalrates bleibt beim Entscheid vom letzten Februar: Wer öffentlich gegen Schwule und Lesben hetzt, soll strafrechtlich verfolgt werden können.

Meinungsfreiheit?

Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, empfiehlt die Rechtskommission des Nationalrates ihrem Rat mit 14 zu 9 bei 3 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP) umzusetzen. Zudem sprach sich die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, eine Standesinitiative des Kantons Genf mit demselben Ziel anzunehmen.

Die Mitteilung der Parlamentsdienste umschreibt die Ziele beider Vorstösse wie folgt:

«Mit diesen Geschäften soll die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bekämpft werden.»

Bereits seit Jahren fordern wir Schwulen und Lesben die Antirassismus-Strafnorm entsprechend zu erweitern. Allerdings fehlt die explizite Erwähnung der Diskriminierungsschutz aufgrund der Geschlechtsidentität.

Die Rechtskommission des Ständerates hatte beide Vorstösse im September abgelehnt. Noch ist nichts entschieden: beide Räte haben das letzte Wort …

Auch der ‹Blick› hat über die Entscheide der Rechtskommission des Nationalrates berichtet, «hängt» die Geschichte an Hass gegen Homosexuelle in Reggae und Hip-Hop auf und vermutet «weniger Konzerte wegen neuem Schwulengesetz». Dabei spricht das Revolverblatt mehr oder weniger offen von Zensur – und zitiert Pablo Niederberger vom Freiburger Nachtclub «Fri-Son»:

«Homophobe Dancehall-Musiker nicht mehr einzuladen, würde bedeuten, dass man eine ganze Musiksparte ausschliessen müsste.»