Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt.
Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen in Zukunft ein von ihrem Partner/ihrer Partnerin zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem heute in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Regelung, die Schwulen und Lesben die sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig.
Und ebenfalls heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Österreich mit dem Verbot der Stiefkindadoption gegen das Diskriminierungsverbot verstosse. Gemäss der österreichischen Justizministerin Beatrix Karl soll das Urtiel rasch umgesetzt und noch im März in der Regierung eingebracht werden. Die Frage, ob der zweite Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares das Kind adoptieren darf, das der erste Partner zuvor adoptiert hat, ist noch offen.