Am 12. September 2024 hat das Bezirksgericht Baden ein wegweisendes Urteil gefällt und dem lesbischen Paar, das im Januar 2023 aus einer Bar in Baden geworfen wurde, Recht gegeben. Das Bezirksgericht hat die gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden erhobene Einsprache der beschuldigten Servicemitarbeiterin abgewiesen. Die Angestellte wurde auch in zweiter Instanz wegen Diskriminierung zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) begrüsst das Urteil und sieht darin einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. «Dieses Urteil sendet ein starkes Signal, dass die Rechte von lesbischen, schwulen und bisexuellen in der Schweiz geschützt werden», erklärt Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS).
Nadja Herz, Co-Präsidentin der LOS und Rechtsanwältin des betroffenen Paars, fügt hinzu: «Dieser Fall zeigt erneut, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in der Schweiz weiterhin Diskriminierung erfahren. Es ist erfreulich, dass das Gericht in diesem Fall klar Stellung bezogen hat. Nun liegt es an den Strafverfolgungsbehörden, auch in zukünftigen Fällen wachsam zu bleiben.»
Der Fall Baden ist kein Einzelfall. In den letzten Jahren kam es in der Schweiz immer wieder zu ähnlichen Vorfällen. So weigerte sich Anfang des Jahres eine Fotoagentur, die Hochzeit eines queeren Frauenpaars zu fotografieren, und der Rechtsextremist Alain Soral wurde wegen lesbenfeindlichen Aussagen vom Bundesgericht verurteilt. «Ob Hassrede oder die Verweigerung von Dienstleistungen – die Betroffenen haben das Recht auf ihrer Seite», so Nadja Herz.
Die Erweiterung von Art. 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches um den Aspekt der «sexuellen Orientierung» wurde in der Volksabstimmung vom Februar 2020 angenommen und ist seit Anfang Juli 2020 in Kraft. Diese sogenannte «Rassismus-Strafnorm» verbietet die Diskriminierung von Menschen und den Aufruf zu Hass, namentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung. Nicht Bestandteil der Strafnorm ist der Schutz von trans und intergeschlechtlichen Menschen.
Gemäss einer Medienmitteilung der Lesbenorganisation Schweiz LOS