Heute wurden im Bundesbern zwei für uns wichtige Entscheide gefällt: Der Nationalrat hat beschlossen, dass sich die Rechtskommission noch bis zum Sommer 2019 Zeit für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» lassen kann. Und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickt den Vorentwurf zur Erweiterung der Rassismus‐Strafnorm in die Vernehmlassung.
Ehe für alle
Die Initiative «Ehe für alle» der grünliberalen Kathrin Bertschy fordert, dass alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare geöffnet werden, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Gleichgeschlechtliche Paare sollen also heiraten können und heterosexuelle Paare sollen eine eingetragene Partnerschaft eingehen können.
Mit der Öffnung der Ehe wären weitgehende gesetzliche Anpassungen nötig, sagten die Kommissionssprecher – unter anderem im Steuer‐ und Sozialversicherungsrecht, im Adoptionsrecht und in der Fortpflanzungsmedizin. Deshalb beantragte die Nationalratskommission, die Umsetzungsfrist um zwei Jahre zu verlängern. Dagegen stellte sich eine Minderheit aus SVP‐Vertretern. Sie plädierten dafür, die Initiative abzuschreiben. Die «Ehe für alle» sei in der Schweiz bereits geregelt – sie heisse «eingetragene Partnerschaft». Der Nationalrat stimmte der Fristverlängerung schlussendlich mit 118 zu 71 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.
Erweiterung Rassismus‐Strafnorm
Mit der nun vorliegenden Revision des Strafgesetzbuches soll eine strafrechtliche Verfolgung auch für allgemein gehaltene, diskriminierende Äusserungen gegen lesbische, schwule, bi, trans* und inter* Personen möglich werden. Der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ausgearbeitete Vorentwurf schlägt vor, die Rassismus‐Strafnorm mit dem Kriterium der «sexuellen Orientierung» und dem Kriterium der «Geschlechtsidentität» zu ergänzen. Der Vorentwurf geht somit weiter als die parlamentarische Initiative von Mathias Reynard, welche lediglich die Aufnahme der «sexuellen Orientierung» in den Straftatbestand verlangt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 9. Oktober 2017.